Fachgruppe Straßen- und Tiefbau

Die Landesfachgruppe Straßen- und Tiefbau vertritt die Interessen der Fachbetriebe des Straßen- und Tiefbaugewerbes.

Die Anforderungen an den Straßenbau haben sich nicht zuletzt durch das stetig steigende Verkehrsaufkommen verändert. Hinzu kommen steigende Ansprüche der Bürger an moderne Verkehrswege und -flächen. Die vom Straßen- und Tiefbaugewerbe erstellten Straßen und Wege haben unterschiedlichste Aufgaben. Sie schließen Lücken im Verkehrsnetz, dienen der Energieeinsparung und erschließen Naherholungs- und Freizeitgebiete. Umgehungsstraßen schaffen Verkehrssicherheit im innerörtlichen Raum und verbessern das Wohnumfeld.

Um den immer umfangreicher werdenden Anforderungen an den Straßenbau gerecht zu werden und um die unterschiedlichsten Aufgaben zu lösen, haben sich die Fachbetriebe im Straßen- und Tiefbau zusammengeschlossen. Ziel ist es, abgestimmte Konzeptionen und spezielle Arbeitstechniken weiterzuentwickeln und anzubieten.

Handbuch der die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen

Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB), Ausgabe April 2016

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat aufgrund des Inkrafttretens der Vergaberechtsreform das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau überarbeitet und neu herausgegeben.

Mit der Neuausgabe wird die Fortschreibung des GWB, der VgV sowie der VOB/A und VOB/B, welche aufgrund der Novellierung der europäischen Vergaberichtlinien erforderlich war, für den Bereich des Bundesfernstraßenbaus umgesetzt.

Die Regelungen des GWB, der VgV sowie der VOB/A und VOB/B treten zum 18. April 2016 in Kraft. Hierzu ergeht ein gesondertes ARS.

Weiterhin wurden im Rahmen der Fortschreibung des HVA B-StB insbesondere folgende Punkte eingearbeitet:

  • Festlegungen aus der Vereinheitlichungsgruppe Hoch-, Wasser- und Straßenbau (Vereinheitlichung der Bewerbungsbedingungen, zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie der Vordruck Angebotsschreiben und Aufforderungsschreiben) sowie
  • die Ergebnisse der Bund-/ Länder-Dienstbesprechung "Auftragswesen im Bundesfernstraßenbau".

Die wesentlichen Änderungen bzw. Neuerungen sind aus der Anlage zum Erlass ersichtlich.

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